Allgemeine Geschäftsbedingungen
ONLINESHOP Eckschlager GmbH
§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen
(1) Eckschlager GmbH, F. W.-Raiffeisenstraße 14/2 | 5061 Elsbethen, Österreich (im Folgenden: „wir“ oder Eckschlager GmbH“) betreibt unter der Webseite https://www.salzburg-pool.at/shop/ einen Online-Shop für Waren. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 2 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Online-Shop unter https://www.salzburg-pool.at/shop/.
(2) Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(3) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Online-Shop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
- Auswahl der gewünschten Ware,
- Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „In die Einkaufstasche“ o.ä.),
- Prüfung der Angaben im Warenkorb,
- Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.),
- Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung,
- Sofern die vereinbarte Beschaffenheit der Ware von deren üblichen Beschaffenheit und Verwendungsvoraussetzungen abweicht, Bestätigung einer negativen Beschaffenheitsvereinbarung,
- Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“. Dies stellt Ihre verbindliche Bestellung dar.
- Der Vertrag kommt zustande, indem Ihnen innerhalb von drei Werktagen an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung von uns zugeht.
(4) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Eckschlager GmbH, F. W.-Raiffeisenstraße 14/2 | 5061 Elsbethen, Österreich zustande.
(5) Vor der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.
(6) Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.
(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte
(1) Bei unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand:
- Der Verkauf von Waren. Die konkret angebotenen Waren können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
(2) Die wesentlichen Merkmale der Ware finden sich in der Artikelbeschreibung. Sofern die vereinbarte Beschaffenheit der Ware von deren üblichen Beschaffenheit und Verwendungsvoraussetzungen abweicht, wird darauf in der Artikelbeschreibung ausdrücklich hingewiesen (negative Beschaffenheitsvereinbarung). Soweit der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung in die negative Beschaffenheitsabweichung erteilt hat, definiert diese den Vertragsgegenstand.
§ 4 Preise, Versandkosten und Lieferung
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
(2) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.
(3) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen, sofern der jeweilige Artikel nicht als versandkostenfrei ausgewiesen ist. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Angeboten, ggf. im Warenkorbsystem und auf der Bestellübersicht nochmals deutlich mitgeteilt.
(4) Alle angebotenen Produkte sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, sofort versandfertig (Lieferzeit: 3 Tage nach dem Eingang der Zahlung).
(5) Es bestehen die folgenden Liefergebietsbeschränkungen: Die Lieferung erfolgt in folgende Länder: Österreich.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
§ 6 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.
§ 7 Haftung
(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird.
§ 8 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§ 10 Schlussbestimmungen/Streitbeilegung
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
AGB Eckschlager GmbH - ALLGEMEIN
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte (insbesondere Werk- und Werklieferungsverträge) und für alle Lieferungen und Leistungen der Eckschlager GmbH, FN 505830v, F. W.-Raiffeisenstraße 14/2, 5061 Elsbethen (im Folgenden „Auftragnehmer“), auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers.
1.2. Die AGB gelten auch dann, wenn sie einem Erstauftrag zugrunde gelegt wurden und sie nicht ausdrücklich einer weiteren Geschäftsverbindung oder bei wiederkehrenden Leistungen und Bestellungen auf Abruf dem späteren Auftrag zugrunde gelegt werden.
1.3. Für Verbrauchergeschäfte iSd § 1 Abs 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz; idF: „Verbrauchergeschäfte“) gelten diese AGB mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen. Kunden, die Verbraucher sind, werden in diesem Zusammenhang ersucht, insbesondere den Punkt 15. der vorliegenden AGB zu beachten.
1.4. Die AGB liegen in den Geschäftsräumlichkeiten des Auftragnehmers oder seiner Vertriebspartner auf, werden unter www.salzburg-pool.at/agb sowohl zur Ansicht als auch zum Download bereitgestellt.
1.5. Soweit in diesen AGB auf die Preisliste Bezug genommen wird, ist damit die am Liefertag gültige Preisliste des Auftragnehmers gemeint.
2. KOSTENVORANSCHLÄGE UND PLANUNGSLEISTUNGEN
2.1 Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr für die Richtigkeit ihrer Kostenvoranschläge.
2.2. Für Kostenvoranschläge gilt, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, ein Pauschalentgelt von EUR 100 zzgl. USt als vereinbart. Diese Kosten werden jedoch nur dann verrechnet, wenn in der Folge der Auftrag aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt wird.
2.3. Für die Erbringung von Planungsleistungen gilt bis zu einer Nettoangebotssumme von EUR 10.000 netto ein Pauschalentgelt in Höhe von EUR 500 zzgl. USt. als vereinbart. Bei einer Auftragssumme von mehr als EUR 10.000 netto gilt für die Erbringung von Planungsleistungen ein Entgelt in Höhe von 10% der Nettoangebotssumme, höchstens jedoch EUR 5.000 zzgl. USt. als vereinbart. Besondere Vereinbarungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
2.4. Bei Verbrauchergeschäften sind Kostenvoranschläge und Planungsleistungen nur bei gesonderter Vereinbarung entgeltlich.
2.5. Wird bei Durchführung eines Werkvertrags oder eines Werklieferungsvertrags der zugrundeliegende Kostenvoranschlag um mehr als 15% überschritten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber davon in Kenntnis zu setzen.
2.6. Der Auftraggeber kann diesfalls binnen drei Tagen ab Mitteilung schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären, wobei er den Auftragnehmer den bereits getätigten Aufwand sowie den für die bisher erbrachten Leistungen anteiligen Werklohn zu ersetzen hat. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Rücktritt erklärt, gilt die Überschreitung durch den Auftraggeber als genehmigt. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, soweit der Verbraucher bei Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlags hierüber gesondert hingewiesen wird.
2.7. Die vom Auftragnehmer erstatteten Kostenvoranschläge und Angebote sowie diesen zugrunde liegenden Pläne, Skizzen und Zeichnungen dürfen Dritten ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung durch den Auftragnehmer nicht zugänglich gemacht, nicht zur Einsicht vorgelegt werden und sind stehen im geistigen Eigentum des Auftragnehmers.
2.8. Die für Kostenvoranschläge angegebene Bauweise und die für die Berechnung notwendigen Werte sind dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung vom Auftraggeber bestätigt vorzulegen. Kann eine solche Bestätigung nicht vorgelegt werden, so erfolgt die Berechnung unter Zugrundelegung von Erfahrungs- und Schätzwerten. Änderungswünsche nach Auftragserteilung hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
3.1 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung binnen vier Wochen zustande.
3.2. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Auftraggeber zu prüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem vom Auftraggeber bestätigten Inhalt zustande.
3.3. Für den Fall, dass keine bestimmte Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart ist, kommt der Vertrag auch ohne die Auftragsbestätigung zustande, sofern die Lieferung oder der Leistungsbeginn vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Auftragserteilung erfolgt.
3.4. Der Auftraggeber wird ausdrücklich in Kenntnis gesetzt, dass die Vertreter des Auftragnehmers nicht berechtigt sind, Vereinbarungen zu treffen, die von diesen AGB abweichen. Derartige Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch einen Geschäftsführer des Auftragnehmers.
3.5. Angaben in Katalogen, Prospekten, Websites etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
3.6. Bei Verbrauchergeschäften hat der Auftragnehmer in angemessener Frist, längstens jedoch binnen vier Wochen ab Erteilung des Auftrags dem Auftraggeber die Auftragsbestätigung zu übermitteln, andernfalls ist der Auftraggeber nicht mehr an den Auftrag oder das Angebot gebunden.
4. WIDERRUFSRECHT BEI VERBRAUCHERGESCHÄFTEN
4.1. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Sollte der Auftraggeber mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese Waren getrennt geliefert werden, so beginnt die Widerrufsfrist erst ab dem Tag zu laufen, an dem der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Sollte ein Vertrag über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken vorliegen, so beginnt die Widerrufsfrist ab dem Tag zu laufen, an dem der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg beginnt die Widerrufsfrist ab dem Tag zu laufen, an dem der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat.
4.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist der Auftragnehmer, mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Der Auftraggeber kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
4.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet wird.
4.4. Wenn in Verbindung mit einem Dienstleistungsvertrag vergünstigte Endgeräte bzw. Zubehör erworben wurde, ist nur der gleichzeitige Widerruf beider Verträge möglich. In diesem Fall ist sowohl das Endgerät und/oder das Zubehör als auch der Widerruf an den Auftraggeber zu übermitteln.
Folgen des Widerrufs
4.5. Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Zahlungen, die er erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die vom Auftragnehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich undspätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
4.6. Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Auftraggeber den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
4.7. Der Auftraggeber hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den Auftragnehmer über den Widerruf des Vertrags unterrichtet, an den Auftragnehmer zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet werden.
4.8. Der Auftraggeber trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
4.9. Der Auftraggeber muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
5. LIEFERUNG, GEFAHRENÜBERGANG, ABNAHMEVERZUG
5.1. Die Lieferung von Waren erfolgt frei verladen „ab Werk“/ „ex works“ (iSd INCOTERMS 2010) vom Auftragnehmer in 5061 Glasenbach.
5.2. Liefertermine gelten, sofern nicht einzelvertraglich anders vereinbart, als voraussichtliche Liefertermine. Spätestens sieben Tage vor dem voraussichtlichen Termin vereinbaren die Parteien den tatsächlichen Liefertermin. Annahmeverzug liegt dann vor, wenn der Kunde beim tatsächlichen Liefertermin ortsabwesend ist oder erforderliche Maßnahmen, insbesondere jene des Punktes 11., nicht getroffen oder vorbereitet hat.
5.3. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware dem Auftraggeber oder dem von ihm damit beauftragten Dritten (zB Spediteur) übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Auftraggebers ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen, die ausdrücklich zulässig sind, erfolgen oder der Auftraggeber selbst im Auftrag des Auftragnehmers den Transport an den Bestimmungsort durchführt.
5.4. Der Auftraggeber oder der von ihm beauftragte Dritte (zB Spediteur) hat selbst die einwandfreie Verladung und/oder Verankerung der Ware zu veranlassen. Der Auftragnehmer haftet weder für Verlade- noch für Verankerungsmängel.
5.5. Zum vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin nicht abgenommene Waren werden für die Dauer von maximal acht Wochen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers gelagert. Die Lagergebühren hat der Auftraggeber zu tragen. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Vertragsstrafe von 10% des Warenwertes (exkl. USt) als vereinbart.
5.6. Bei Verbrauchergeschäften geht – wenn der Auftragnehmer die Ware übersendet – die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an den Auftraggeber oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Auftraggeber selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Auftraggeber vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Der Auftraggeber erwirbt jedoch nicht zugleich mit dem Gefahrenübergang Eigentum an der Ware. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum gemäß Punkt 10. (Eigentumsvorbehalt) dieser AGB vor, solange die Ware nicht gänzlich bezahlt ist.
6. VERZUG
6.1. Im Falle eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzugs ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er nach eingetretenem Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung der Ware oder die Erbringung der Leistung setzt und unter einem den Rücktritt vom Vertrag nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist androht. Die Nachfrist ist dann angemessen, wenn sie 50% der ursprünglichen Liefer- oder Leistungsfrist nicht unterschreitet.
6.2. Im Falle des vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzuges und des berechtigten Rücktritts des Auftraggebers hat dieser nur Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für Verzugsschäden des Auftragnehmers ist bei grober Fahrlässigkeit betraglich mit 1% des Wertes der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung, maximal jedoch mit 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt. Ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1. Die vereinbarten Lieferungen und Leistungen werden gemäß dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis vom Auftragnehmer erbracht.
7.2. Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen von einem Muster und/oder Prospekt, welche dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegen (zB in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität und Farbe, insbesondere durch die Natur bedingte Änderungen baulicher Art) sind unbeachtliche Mängel und gelten als vorweg als genehmigt.
7.3. Änderungen und Verbesserungen der vereinbarten Lieferungen und Leistungen, die auf neuen Erfahrungen und/oder neuen wissenschaftlichen Ereignissen basieren, bleiben dem Auftragnehmer ausdrücklich vorbehalten.
7.4. Der Auftraggeber hat Lieferungen und Leistungen des Auftragsnehmers nach Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Übernahme der Lieferungen und Leistungen, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach ihrer Feststellung, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.
7.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal zwölf Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Auftraggeber nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.
7.6. Bei begründeten Mängeln ist der Auftragnehmer berechtigt, innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl den Mangel zu verbessern, das Fehlende nachzutragen oder die Ware zu ersetzen. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag der Fehlmenge oder Ersatzlieferung sind darüber hinausgehende Ansprüche wie Aufhebung des Vertrages (Wandlung) oder Preisminderung ausgeschlossen.
7.7. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber oder ein vom Auftragnehmer nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.
7.8. Sollte im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine Garantiezusage (hierbei handelt es sich jedenfalls nur um einen „unechten Garantievertrag“) enthalten sein, so umfasst diese keinesfalls Verschleißteile (wie zB Dichtungen etc) oder Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind. Die Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass der Auftragnehmer für Mängel (ausgenommen die zuvor aufgezählten Fälle) einsteht, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.
7.9. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der §§922ff ABGB und § 9 KSchG.
8. HAFTUNG
8.1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, haftet der Auftragnehmer nur für den Ersatz von Schäden, die er grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Vertragswert, maximal jedoch mit der Summe, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers gedeckt ist, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten
nicht für den Ersatz von Personenschäden.
8.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, haftet der Auftragnehmer nicht.
9. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSVERZUG
9.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und „ab Werk“/ „ex works“ (iSd INCOTERMS 2010) in 5061 Glasenbach, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.2. Die Rechnungen des Auftragnehmers binnen 10 Tagen spesenfrei zur Zahlung fällig.
9.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung von 40% der Auftragssumme zu verlangen. Diese ist binnen acht Tagen ab Erhalt der vom Auftragnehmer erteilen Auftragsbestätigung zu bezahlen. Sollte der Auftraggeber die Anzahlung nicht fristgerecht leisten, so trifft den Auftragnehmer keine Liefer- oder Leistungsverpflichtung.
9.4. Sämtliche Forderungen des Auftragnehmers werden sofort fällig, wenn der Auftraggeber mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug gerät. Das Gleiche gilt im Falle der Zahlungseinstellung. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen auch zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.5. Bei Zahlungsverzug ist Auftragnehmer berechtigt – bei Unternehmergeschäften Verzugszinsen nach § 456 UGB zu verrechnen. Dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen, einen darüber hinausgehenden Schaden gesondert geltend zu machen.
– Bei Verbrauchergeschäften nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder die gesetzlichen Verzugszinsen iHv 4% p.a. zu verrechnen.
– Mahn-, Inkasso-, und Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, geltend zu machen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften, unbeschadet darüber hinaus gehender Betreibungskosten iSd § 1333 Abs 2 ABGB einen Pauschalbetrag von EUR 40.
– im Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen.
– eingehende Zahlungen zunächst auf Mahn- und Inkassokosten sowie Kosten einer anwaltlichen oder gerichtlichen Eintreibung, sodann auf die aufgelaufenen Verzugszinsen und zuletzt auf das aushaftende Kapital anzurechnen.
9.6. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in diesen Fällen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgegeben und sofortige Barzahlung verlangt werden.
9.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei mehreren offenen Verbindlichkeiten des Auftraggebers einlangende Geldeingänge aus eigenem zu widmen.
9.8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, behauptete Gegenforderungen, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben werden, mit Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen oder die Zahlung zu verweigern, es sei denn, sie wurden gerichtlich rechtskräftig festgestellt. Das Aufrechnungsverbot sowie der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts gelten nicht bei Verbrauchergeschäften.
9.9. Es werden nur Waren in einwandfreiem Zustand zurückgenommen und mit 90% des Warenwertes vergütet. Abholkosten- bzw. Abbaukosten werden gesondert verrechnet.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
10.1. Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt solange in dessen Eigentum, bis die Ware unter Berücksichtigung allfälliger Nebenkosten voll bezahlt ist und der Auftraggeber seine aus diesem Vertrag entspringenden Leistungen vollständig erfüllt hat.
10.2. Der Auftraggeber hat die vom Auftragnehmer gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang auf ihn sorgfältig zu verwahren. Der Auftraggeber trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.
10.3. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt, ohne dass es einer weiteren Abtretungserklärung oder Verständigung bedarf, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Abnehmer entstehenden Ansprüche zur Tilgung aller Forderungen samt Nebenansprüchen bis zur Höhe des Wertes der gelieferten Ware des Auftragnehmers ab. Dieselbe Regelung gilt analog für den Fall der Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung der gelieferten Ware.
10.4. In diesem Fall erwirkt der Auftragnehmer an den durch die Verarbeitung hergestellten Sachen Miteigentum im Verhältnis des Lieferwerts ihrer Waren zu den neu hergestellten Sachen.
10.5. Werden die vom Auftragnehmer gelieferten Waren oder die daraus durch Be- und Verarbeitung hergestellten Sachen wesentliche Bestandteile der Liegenschaft eines Dritten, sodass dieser durch die untrennbare Verbindung mit der Liegenschaft Eigentümer der vom Auftragnehmer gelieferten Ware wird, so tritt der Auftraggeber schon jetzt alle Ansprüche gegen den Dritten samt allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab, dies in der Höhe des Wertes
der vom Auftragnehmer gelieferten und verbauten Waren.
10.6. Der Auftraggeber hat im Fall des Verzugs auf Verlangen des Auftragnehmers seine Schuldner von der Tatsache der Abtretung zu verständigen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die dafür erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
10.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware des Auftragnehmers zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Im Falle der Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Auftraggeber verpflichtet, das Eigentumsrecht des Auftragnehmers geltend zu machen, den Auftragnehmer unverzüglich zu verständigen und sämtliche erforderlichen Schritte zur Wahrung der Interessen des Auftragnehmers zu setzen.
10.8. Bei Lieferung von Waren in laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung der offenen Saldoforderung.
11. MITWIRKUNGSPFLICHT
11.1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen in Entsprechung gesetzlicher sowie behördlicher Rahmenbedingungen sowie dem Stand der Technik entsprechend und ist berechtigt, sich für die Leistungserbringung Subunternehmer zu bedienen.
11.2. Bedient sich der Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung mehrerer Vertragspartner bzw. ausführender Unternehmen, ist der Auftraggeber für die Koordination verantwortlich.
11.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht insbesondere dazu, die erforderlichen Zufahrten, Möglichkeiten der Lagerung, Arbeitsplätze sowie die notwendigen Anschlüsse (Wasser, Strom in einem für Baumaßnahmen üblichen Rahmen und üblicher Stärke) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Daraus resultierende (Mehr-) Kosten insbesondere für erhöhten Wasser- und/oder Stromverbrauch trägt der Auftraggeber.
11.4. Sofern die in Punkt 11.3. angeführten Voraussetzungen nicht durch den Auftraggeber beigestellt werden können, so sind diese von dritter Seite oder vom Auftragnehmer entgeltlich zu beziehen. Im Fall des Bezugs vom Auftragnehmer gehen allfällige einzelvertragliche Vereinbarungen diesem Punkt vor.
11.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Erbringung der Leistung – soweit wirtschaftlich möglich – insbesondere Lagerplätze und Zufahrten in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Allfällige einzelvertragliche Vereinbarungen gehen diesem Punkt vor.
11.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Baugrund auf dessen Eignung für die bauliche Maßnahme zu überprüfen und dem Auftragnehmer beispielsweise auf berücksichtigungswürdige Umstände hinzuweisen (unterirdische Einbauten, Bodenbeschaffenheit, odgl.). Einzelvertragliche Vereinbarungen gehen diesem Punkt vor.
11.7. Sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Urkunden (Pläne, Bescheide, Bewilligungen, odgl.) sind durch den Auftraggeber so rechtzeitig beizustellen, dass eine sachgemäße Vorbereitung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer möglich ist. Sind derartige Unterlagen und Urkunden vom Auftragnehmer zu erstellen oder beizuschaffen, so erfolgt dies entgeltlich, sofern es sich nicht um eine unselbständige Nebenleistung handelt.
11.8. Behördliche Bewilligungen, Anzeigepflichten sowie sämtliche dahingehend erforderliche Schritte und Maßnahmen hat der Auftraggeber auf eigene Kosten zu veranlassen.
12. MONTAGE
12.1. Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise ab Werk (5061 Glasenbach) inklusive Verpackung und ohne Montage. Sind die Montage und allenfalls Inbetriebnahme nicht im Preis inbegriffen, was mangels andersartiger Vereinbarung der Fall ist, wird dem Auftraggeber nach Anfrage geeignetes Montagepersonal gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Ist die Montage im Preis inbegriffen, ist hierbei die Arbeit während der regulären Arbeitszeiten zugrunde gelegt. Allfälliger Mehrverbrauch von Material und damit einhergehender, erhöhter Arbeitsaufwand, Wartezeiten sowie Mehr- und Überstunden der/des Monteure/ s, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen sowie die Realisierung von Sonderwünschen des Auftraggebers werden auch diesfalls gesondert berechnet.
12.2. Im Falle der Lieferung und Montage bzw. dem Aufbau der bestellten Ware am Sitz des Auftraggebers durch den Auftragnehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Diebstahls sowie sämtlicher, der Risikosphäre des Auftraggebers zuzuordnender Umstände, mit der Ablieferung am vereinbarten Ort auf den Auftraggeber über. Sofern der Versand an den vereinbarten Ort aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert wird, ist für den Gefahrenübergang der Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber maßgeblich.
12.3. Im Falle, dass die Montage zum Lieferumfang gehört, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Ende der Montagearbeiten, dies unabhängig einer etwaigen förmlichen Abnahme durch den Auftraggeber. Rügepflichten sind von dieser Regelung unberührt. Im Falle der Durchführung von Reparaturarbeiten, die die Übersendung der Ware an den Sitz des Auftragnehmers notwendig machen, ist die Ware frachtfrei an den Auftragnehmer oder einen durch den Auftragnehmer zu benennenden Ort zu senden. Ausgebaute bzw. ausgewechselte Teile gehen ins Eigentum des Auftragnehmers über.
12.4. Die Haftungsregeln des Punktes 8. der vorliegenden AGB gelten in demselben Umfang für die Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
13. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, TEILNICHTIGKEIT
13.1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers in 5061 Glasenbach.
13.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird nach § 104 JN die Zuständigkeit des sachlich zuständigen, ordentlichen Gerichts der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart.
13.3. Zwischen den Parteien wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG, Rom-I-VO) und des UNKaufrechtsvereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insofern, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
13.4. Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksam/e, ungültig/e oder nichtig/e (gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist sowie in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung soweit als möglich entspricht.
14. ZUSTIMMUNG
14.1 Die mit den Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Faxnummern, E-Mail Adressen, Bestell-, Liefer-, und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc) werden vom Auftragnehmer gespeichert und weiterverarbeitet. Der Auftraggeber erklärt dazu sein Einverständnis. Die datenschutzrechtliche Verantwortung ist für den Auftragnehmer von höchster Priorität. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden unter Einhaltung insbesondere der DSGVO, des DSG 2018 sowie des TKG verarbeitet. Sämtliche Informationen hinsichtlich unserer Datenverarbeitung sowie zu Ihren Rechten sind in der Datenschutzerklärung, welche unter www.salzburgpool. at/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist, einzusehen oder werden auf Anforderung zugesandt.
15. EINSCHRÄNKUNGEN DER ANWENDUNG DER AGB BEI VERBRAUCHERGESCHÄFTEN
15.1. Ist der Auftraggeber Verbraucher iSd § 1 Abs 1 KSchG, so sind die folgenden Bestimmungen der vorliegenden AGB im Verhältnis zu diesem nicht anwendbar: Punkt 1.1. letzter Satz und Punkt 3.4. letzter Satz (schriftliche Zustimmung), Punkt 7.3. bis 7.7. (Einschränkung der Gewährleistung), Punkt 8.1. und Punkt 8.2. (Haftungsbeschränkungen), Punkt 9.8. (Aufrechnungsverbot und Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts), Punkt 13.1 (Erfüllungsort), Punkt 13.2. (Gerichtsstandsklausel) und Punkt 13.4. (Teilungültigkeit).
16. SCHLICHTUNGSSTELLEN BEI VERBRAUCHERGESCHÄFTEN
16.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf die Schlichtungsstelle „VERBRAUCHERSCHLICHTUNG“, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, Telefon: 1 890 63 11, office@verbraucherschlichtung.at, www.verbraucherschlichtung.at als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle hinzuweisen. Der Auftragnehmer wird einem derartigen Schlichtungsverfahren nicht beitreten.
16.2. Die Europäische Kommission stellt eine eigene Plattform zur (Online)-Streitbeilegung bereit. Sie gelangen direkt zu dieser, wenn Sie dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ (externer Link!) folgen.
Die AGB wurden erstellt durch Brandauer Rechtsanwälte – Ihr Rechtsanwalt in Salzburg